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Das Befahren der Enz ist in der Zeit vom 01.05. bis 30.09. eines jeden Jahres im Landkreis Ludwigsburg erst ab Vaihingen, Seemühle gestattet. Nächstmöglicher Einstieg Vaihingen, Elektrizitätswerk. |
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Von Vaihingen, Freibad bis Bietigheim-Bissingen, Sägmühle ist das Befahren der Enz ganzjährig verboten, wenn der Wasserstand 45 cm unterschreitet. |
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Maßgebend ist der Vortagesmittelwert am Pegel Vaihingen, der ab 0.01 Uhr unter Tel. 07042/17111 abrufbar ist. |
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Zeigt die Ampel am Wehr Mühlhausen rot, absolutes Befahrungsverbot der Enztalschlinge von Mühlhausen bis Roßwag, E-Werk. |
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Das Ein- und Aussteigen, sowie das Umtragen ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt. |
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Das Einfahren in Seitenarme, sowie das Betreten der Kiesinseln, -bänke und Flachwasserzonen ist verboten. |
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Das Betreten und Anlanden der Ufer ist, außer an den gekennzeichneten Stellen, verboten. Dasselbe gilt für das Lagern, Grillen und Feuer machen im Uferbereich. Hiervon ausgenommen sind die gekennzeichenten und eingerichteten Rastplätze. |
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Die Enz ist durchgängig beschildert. Bitte die Hinweise beachten! |
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Vaihingen, Elektrizitätswerk |
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Vaihingen, Wehranlage Häcker (nur Umtrageeinstieg) |
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Vaihingen, Freibad |
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Enzweihingen, Sportplatz |
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Oberriexingen Wehranlage, (Ausstieg und Umtrageeinstieg) |
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Oberriexingen, Einstieg Brücke bei der K1683 |
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Unterriexingen, Am Mühlrein (nur Ausstieg) |
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Bietigheim-Bissingen, Wehranlage Sägmühle (nur Umtrageeinstieg) |
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Bietigheim-Bissingen, Wehranlage Rommelmühle (nur Umtrageeinstieg) |
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Bietigheim-Bissingen, Wehranlage Rommelmühle (Ausstieg, rechte Uferseite) |
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Bietigheim-Bissingen, Bad am Viadukt |